Terms

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
 
Hoyo Technology GmbH
(nachfolgend „Jetski-Base“ genannt)
 
 
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Jetski-Base bietet eine Trainingsfläche auf einer Wasserfläche für Wassermotorräder (nachfolgend „Jetski“ genannt) an. Weiterhin werden Jetski-Base-Merchandising-Produkte (wie z.B. Textilien, und sonstige Hartwaren) und Warengutscheine hierfür sowie weitere Jetski-Base Produkte oder Dienstleistungen angeboten.
(2) Diese Website wird von Jetski-Base betrieben. Erwerben Sie Erlebnisse, Jetski-Base-Merchandising-Produkte oder Warengutscheine hierfür und/oder weitere Jetski-Base-Produkte auf dieser Website oder nehmen dort Vermittlungsleistungen von Jetski-Base in Anspruch, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) Anwendung.
(3) Grundlage zur Teilnahme an den von Jetski-Base angebotenen Dienstleistungen sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen sowie die vor Ort ausgehangenen Verordnungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), die das Jetski führt, erkennt durch Ihre Unterschrift auf dem Haftungsverzichtserklärungsvertrag an, dass Sie das Jetski
  • bei Anmietung in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Instruktors verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.
  • bei mitgebrachten sowie eigenem Jetski die Einweisung des Instruktors verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.


§ 2 Pflichten und Haftung des Teilnehmers

(1) Teilnehmer mit mitgebrachten sowie eigenem Jetski benötigen eine gültige Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen), eine Haftpflichtversicherung für ihr mitgebrachtes Fahrzeug (Jetski), welches zu Wasser gelassen wird und einen gültigen Personalausweis. Weiterhin muss das Jetski nach Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) gekennzeichnet sein. Das Tragen einer Rettungsweste nach DIN ist Pflicht.
(2) Teilnehmer, die ein Jetski anmieten, haben das angemietete Jetski zu behandeln, dass es in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgebracht wird. Der Teilnehmer haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden oder Vertragsverletzungen haftet der Fahrer in voller Schadenshöhe.
(3) Die Teilnahme sowie die Benutzung erfolgen auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen, etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Anweisungen der Instruktor ist zwingend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Mietdauer für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Erlebnisgeld sowie die Wassernutzungsgebühren verfallen und werden nicht zurückerstattet.
(4) Verstöße o.ä. gegen die Platzordnung, die Polizeiverordnung der Gemeinde Elsterheide und anderer Rechtsvorschriften, werden durch die Bediensteten der Gemeinde Elsterheide sowie deren Beauftragten mit Verwarnungsgeld im Bußgeldverfahren und/oder mit Platzverweis ohne Entschädigung jeglicher Art geahndet.
 
§ 3 Pflichten und Haftung von Jetski-Base

(1) Jetski-Base verpflichtet sich, das Fahrzeug bei einer Anmietung in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Der Teilnehmer bekommt eine Einweisung nach BinSch-SportbootVermV in den Umgang mit dem Jetski.
(2) Eine Haftung für das Abhandenkommen oder Beschädigung von Eigentum kann nicht übernommen werden. Jeder Teilnehmer, Besucher, Presse, etc., ist für den durch ihn verursachten Schaden haftbar. Jetski-Base haftet nicht für Schäden, Unfälle und Verletzungen sowie abhanden gekommene Gegenstände, Utensilien oder beschädigtes Eigentum der Gäste und Teilnehmer auf dem Gelände oder der Wasserfläche.

§ 4 Zeit, Dauer und Buchung der Veranstaltung und des Veranstaltungsortes

(1) Die Zeit und Dauer der Anmietung eines Jetski richtet sich nach der entsprechenden Buchung. Buchungen sind direkt vor Ort, per E-Mail oder über unseren Shop möglich. Erst nach Zahlungseingang gilt Ihre Buchung als bestätigt. Ausnahmen entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Nach erfolgter Buchung ist diese als Buchung zu 100% anzusehen.
(2) Die Nutzung des Fahrerlagergeländes sowie der Wasserfläche ist nur in der Zeit von Mai – September des laufenden Jahres bzw. zu den Öffnungszeiten zugelassen. Die Nutzung außerhalb der Saison ist nicht gestattet. Eine Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten während der Saison, muss bei Jetski-Base angemeldet und genehmigt werden.

§ 5 Rücktritt & Stornogebühren

(1) Anmietung von Jetski
Ein Rücktritt von der Buchung durch den Teilnehmer ist mit entsprechenden Stornogebühren verbunden und staffelt sich wie folgt:
 
- Rücktritt 21 Tage vor dem gebuchten Termin 25 %
- Rücktritt 14 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %
- Rücktritt 7 Tage vor dem gebuchten Termin 70 %
- bei Nichterscheinen 100%
(Beispiel: Sie haben 45 Minuten (160,00 EUR) Jetski fahren am 13.02.2017 gebucht. Bestätigter Termin am 25.06.2017. Sie stornieren diese Buchung am 13.06.2017, 13 Tage vor dem gebuchten Termin. Es fallen 50 % Stornogebühren in Höhe von 80,00 EUR an.)
Jetski-Base behält es sich vor, gebuchte Termine aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Gewitter, Unwetter, Sperrungen durch die Behörden, fehlender wasserrechtlicher Genehmigungen oder nicht kurzfristig reparable Unfallschäden am Jetski zu verschieben oder gar abzusagen. Hier entfallen die Stornogebühren.
(2) Durch die Nutzung mit eigenem, mitgebrachtem Jetski, ist die Wassernutzungsgebühr vor dem Einlassen in das Gewässer zu entrichten. Eine Erstattung im Falle eines defekten Jetski, Unwetter, Sturm, Gewitter sowie höherer Gewalt ist nicht möglich.
(3) Auch das Verlegen eines bereits gebuchten und bestätigten Termins liegt im Ermessen des Veranstalters (Jetski-Base) und kann nicht durch den Teilnehmer erfolgen.

§ 6 Leistungen durch Jetski-Base

(1) Beim Anmieten eines Jetski ist immer eine nach DIN zugelassene Rettungsweste (Tragen ist Pflicht), Kraftstoff und eine professionelle Einweisung, gegebenenfalls Neoprenanzug (nach Verfügbarkeit und gegen eine Nutzungsgebühr von 5,00 EUR) enthalten.
(2) Ein Renn- bzw. Trainingskurs wird mit farblich gekennzeichneten Bojen auf dem Gewässer für die Teilnehmer zur Verfügung gestellt.
 
§ 7 Wertgutscheine / Erlebnisgutscheine
 
(1) Wertgutscheine und Erlebnisgutscheine können nur für die Dienstleistungen der Jetski-Base am Partwitzer See für die Wassernutzungsgebühr, das Fahrerlager/Camping sowie für das Anmieten eines Jetskis eingelöst werden. Gilt nicht für Getränke, Speisen, Speiseeis, Abfallentsorgung, Veranstaltungen, wie Jetski Rennen, Startgelder.
(2) Der Gutschein kann nur während der Öffnungszeiten während der Saison (2017: Mai – September) eingelöst werden. Die Saisonzeiten werden durch die Behörden festgelegt und können dementsprechend variieren. Hier hat Jetski-Base keinen Einfluss darauf.
(3) Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

§ 8 Versicherung

Für Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet dieser in voller Schadenshöhe.

§ 9 Kaution
 
Eine Kaution in Höhe von 150 EUR pro gemietetes Fahrzeug muss vor Ort in Bar hinterlegt werden. Diese erhalten Sie zurück, sobald das gemietete Fahrzeug unbeschädigt an uns übergeben wurde.
 
§ 10 Zahlung
 
(1) Barzahlung - Aus Sicherheitsgründen können wir keine 500 EUR-/ oder 200 EUR Scheine annehmen.
(2) Vorkasse - Sie haben die Möglichkeit Ihr Erlebnis, welches Sie bereits gebucht haben, vorab per Überweisung zu bezahlen.
(3) PayPal – Sie können Ihre Buchung mit einer Zahlung über PayPal direkt abschließen und bezahlen.
(4) Buchungen über unseren Shop können nur mit den oben genannten Zahlungsarten durchgeführt werden.
 
§ 11 Vermietung durch Dritte
 
(1) Das Vermieten durch andere Teilnehmer ist untersagt. Ausschließlich Jetski-Base verfügt über die entsprechenden Genehmigungen sowie entsprechende Bootszeugnisse am Veranstaltungsort Jetskis zu vermieten. Zuwiderhandlungen werden den entsprechenden Behörden angezeigt und es ist mit einem sofortigen Platzverweis zu rechnen.
(2) Das Ausüben eines Gewerbes ist untersagt.
(3) Schauausstellungen müssen mit Jetski-Base abgestimmt und durch Jetski-Base genehmigt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Jetski-Base und dem Teilnehmer ist der Sitz von Jetski-Base. Jetski-Base ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Teilnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
(2 )Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Teilnehmers und von Jetski-Base ist der Sitz von Jetski-Base, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

Hoyerswerda, Februar 2017


Hoyo Technology GmbH
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